Mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) im Fach Deutsch
Mit dem Abitur im neunjährigen Gymnasium ist es möglich, im Fach Deutsch anstelle der bislang verpflichtenden schriftlichen eine mündliche Abiturprüfung (Kolloquium) auf erhöhtem Niveau abzulegen (vgl. § 48 GSO). Wenn Deutsch als Kolloquiumsfach gewählt wird, sind die Abiturprüfungen im Fach Mathematik, im Leistungsfach und in einem weiteren Fach schriftlich abzulegen.
Was ist grundlegend?
Inhaltliche Basis der mündlichen Abiturprüfung ist der LehrplanPLUS Deutsch für die Jahrgangsstufen 12 und 13 unter Einbeziehung von Grundkenntnissen aus den früheren Jahrgangsstufen. Der vorausgehende Unterricht muss demnach mit Blick auf das Kolloquium thematisch nicht erweitert werden. Die Themenbereiche zu den Ausbildungsabschnitten wie auch die Themen für das Kurzreferat im ersten Prüfungsteil werden mit Blick auf den Lehrplan und den Kursunterricht formuliert.
- Die Sprechformen des ersten Prüfungsteils, das domänenspezifische Informieren bzw. Argumentieren, sind den Lernenden aus dem Unterricht bekannt (siehe Abbildung).
- Die Aufgabenstellungen der mündlichen Abiturprüfung sind an diejenigen des schriftlichen Abiturs sowie an unterrichtliche Prüfungsformate angelehnt und damit interpretierender, informierender oder argumentierender Art.
- Die bislang im Unterricht verwendeten und den Schülerinnen und Schülern in ihrer Bedeutung vertrauten Operatoren kommen zum Einsatz.
Nach Lehrplan-Bereich D12/13 1.2, 1.3, 2.2: Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage situations-, adressaten- und themengerecht zu sprechen, zu referieren und zu präsentieren sowie ihre Beiträge eigenständig und schlüssig zu strukturieren. Sie stellen wichtige Informationen prägnant dar und verwenden einen differenzierten (Fach-)Wortschatz. Die Prüflinge stellen eigene Überlegungen, Meinungen und Standpunkte aspektreich, differenziert und schlüssig dar und berücksichtigen dabei Gegenargumente. Beim Interpretieren kombinieren sie informierende und argumentierende Darstellungsformen.
Was ist neu?
Grundsätzliche Bestimmungen (gemäß § 50 GSO)
Prüfungsorganisation
Das Kolloquium im Fach Deutsch dauert 30 Minuten und besteht aus zwei Teilen. Der Prüfung geht eine 30-minütige Vorbereitungszeit auf den ersten Prüfungsteil voraus, in der sich die Abiturientin bzw. der Abiturient Aufzeichnungen als Grundlage für ihre bzw. seine Ausführungen machen kann.
Die Aufgaben werden von der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter erstellt. Diese/-r leitet auch die Prüfung, zudem anwesend ist eine weitere Lehrkraft mit Lehrbefähigung im Fach Deutsch.
Das Kolloquium gliedert sich in zwei Prüfungsteile von je 15 Minuten Dauer:
Erster Prüfungsteil:
Auf Material- oder Textbasis erstellter interpretierender, informierender und/oder argumentierender Beitrag („Kurzreferat“) der Schülerin oder des Schülers zum gestellten Thema (ca. 10 Minuten) aus dem gewählten Prüfungsschwerpunkt sowie ein vom Kurzreferat ausgehendes Prüfungsgespräch (ca. 5 Minuten). |
Der Ablauf dieses etwa fünfminütigen Gesprächs soll sich nicht an schematischen Prinzipien orientieren, sondern an dem, was fachlich und pädagogisch geboten ist. Eine grundsätzliche Verengung des Gesprächs auf das Kurzreferat allein ist insofern nicht angemessen. Vielmehr wird man ausgehend vom Thema des Kurzreferats auch den Blickwinkel weiten und die Schülerin bzw. den Schüler fachliche Zusammenhänge zum gesamten Themenbereich bzw. auch zu anderen im betreffenden Ausbildungsabschnitt behandelten Lehrplaninhalten herstellen lassen – in erster Linie dort, wo es sich entsprechend anbietet oder gar aufdrängt.
Das Thema sowie der verwendete Text bzw. das Material werden der Schülerin bzw. dem Schüler 30 Minuten vor Prüfungsbeginn schriftlich ausgehändigt. Der vorgelegte Text bzw. die Materialien dürfen im Unterricht nicht besprochen worden sein. Ggf. vorgelegte Auszüge aus Unterrichtslektüren wurden nicht bereits im Unterricht analysiert, interpretiert oder erläutert. Die Länge sollte eine Seite (bei einem Einzeltext) bis zwei Seiten (bei linearen bzw. nicht-linearen Materialien) nicht überschreiten.
Zweiter Prüfungsteil:
Prüfungsgespräch (ca. 15 Minuten) zu den Lerninhalten aus zwei weiteren Ausbildungsabschnitten, welche die/der zu Prüfende gewählt hat. |
Mit Blick auf die Kompetenzorientierung und das erhöhte Anforderungsniveau ist es sinnvoll, weiteres Material einzusetzen. Dieses sollte eine klar zugeschnittene Nutzung und zügiges Antworten ermöglichen. Der Prüfling sollte die Prüfenden am Verstehensprozess teilhaben lassen („lautes Denken“).
In beiden Prüfungsteilen ist darauf zu achten, dass alle Anforderungsbereiche abgedeckt werden. Im Anforderungsbereich I werden vor allem Reproduktionsleistungen, im Anforderungsbereich II vor allem Organisations- und Transferleistungen und im Anforderungsbereich III vor allem Leistungen der Problemlösung und der Urteilsfindung gefordert (vgl. Bildungsstandards im Fach Deutsch für die Allgemeine Hochschulreife, S. 22). Die Aufgaben sollten mithilfe von Operatoren formuliert werden, eine Zuordnung von Operatoren zu den Anforderungsbereichen des Faches Deutsch bietet der „Grundstock von Operatoren“ des IQB. Eine echte Transfer- oder Problemlösungsleistung liegt nur dann vor, wenn die Aufgabe noch nicht im Unterricht gestellt und besprochen wurde.
Als Hilfsmittel zugelassen ist ein Rechtschreibwörterbuch, dem das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zugrunde liegt (vgl. die jährlich aktualisierte Hilfsmittel-Liste). Die ländergemeinsamen Lektüren sind gemäß KMS V.4-BS4402.5/351/1 vom 06.03.2024 nicht als Hilfsmittel im Kolloquium zugelassen.
Inhaltliche Grundlagen
Inhaltlicher Gegenstand der Abiturprüfung im einzelnen Fach sind grundsätzlich die Lernziele und die Lerninhalte des Fachlehrplans Deutsch für die Jahrgangsstufen 12 und 13 unter Einbeziehung von Grundkenntnissen aus den früheren Jahrgangsstufen. Dabei müssen auch die für Bayern verbindlichen ländergemeinsamen Schwerpunktsetzungen (Themenfelder, Lektüren) berücksichtigt werden.
Zur inhaltlichen Ausgestaltung der beiden oben genannten Prüfungsteile wird diese Grundlage für die Prüfungsvorbereitung auf drei Ausbildungsabschnitte zugeschnitten. Dazu darf die Schülerin oder der Schüler die Lerninhalte eines der beiden Kurshalbjahre der Jahrgangsstufe 12 ausschließen und einen Themenbereich aus einem der drei verbleibenden Kurshalbjahre zum Prüfungsschwerpunkt für den Prüfungsteil 1 erklären. Aufgaben, die bereits in Klausuren verwendet wurden, dürfen im Kolloquium nicht erneut gestellt werden.
Vorbereitung des Kolloquiums
Den zu Prüfenden werden die möglichen Themenbereiche der Kolloquiumsprüfung rechtzeitig vorgelegt, wobei diese Themen allen vier Ausbildungsabschnitten zu entnehmen sind und mehr als zwei pro Ausbildungsabschnitt definiert werden müssen. Die Formulierung der Themenbereiche soll den Nachweis differenzierter Kenntnisse und Fertigkeiten sowie unterschiedliche Fragestellungen aus allen Anforderungsbereichen ermöglichen. Es ist dabei möglich, breiter angelegte und zugespitzte, in die Tiefe gehende Themenbereiche zu kombinieren.
Es wird den Lehrkräften empfohlen, die Themenbereiche frühzeitig zu planen, da bei einer hohen Anzahl an Prüflingen die Herausforderung bestehen könnte, ausreichend viele Einzelprüfungen zu erstellen. Auch mit Blick auf mögliche Wechsel bei der Kursleitung ist dieses Vorgehen sinnvoll.
Es kann bei jeder Halbjahreszuordnung ausschließlich das abgeprüft werden, was dezidiert in diesem Halbjahr unterrichtet wurde. Zu einem Themenbereich gehörende, aber zeitlich nicht mehr im selben Ausbildungsabschnitt unterrichtete Inhalte können nicht abgefragt werden. Insgesamt erfordert dies eine terminlich klar zugeschnittene und vorausschauend angelegte Planung der Halbjahre.
Spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin entscheidet sich die Schülerin oder der Schüler für einen der angebotenen Themenbereiche als Schwerpunkt für den Prüfungsteil 1. Aus dem gewählten Themenbereich legt der zuständige Fachausschuss die Themen für das Kurzreferat fest. Aufgabenstellung und Material-/Textauswahl liegen in der Hand der Kursleitung. Das Material bzw. der Text sollte einen angemessenen Umfang haben, sodass der Schwerpunkt der 30-minütigen Vorbereitungszeit beim Konzipieren des Kurzreferats liegen kann. In keinem der beiden Prüfungsteile dürfen Inhalte verlangt werden, die vom Prüfling ausgeschlossen wurden.
Bewertung der Prüfung
Die Leistungen in der Kolloquiumsprüfung bewertet der zuständige Ausschuss. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfungen ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten die im LehrplanPLUS der Profil- und Leistungsphase (vgl. LehrplanPLUS Deutsch 12/13, 1.3) geforderte Gesprächsfähigkeit angemessen zu berücksichtigen.