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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Öffentlichkeitsarbeit
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Direktor Dr. Alfons Frey

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An einigen Stellen weisen wir auf externe Webangebote und Apps hin, die aufgrund ihres Inhalts pädagogisch wertvoll erscheinen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass eine umfassende und insbesondere eine laufende Überprüfung der Angebote unsererseits nicht möglich ist. Vor einem etwaigen Unterrichtseinsatz hat die Lehrkraft das Angebot in eigener Verantwortung zu prüfen und ggf. Rücksprache mit der Schulleitung zu halten. Sofern das Angebot Werbung enthält, ist die Schulleitung stets einzubinden zwecks Erteilung einer Ausnahme vom schulischen Werbeverbot nach Art. 84 Abs. 1 Satz 2 BayEUG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BaySchO. Ferner hat die Lehrkraft die Nutzungsbedingungen des Angebots dahingehend zu prüfen, ob diese den gewünschten Einsatz zulassen.

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Weitere Informationen zum Einsatz von Apps und sonstigen Webangeboten finden Lehrkräften in der flächendeckenden Fortbildungsinititative der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Modul „Digitalisierung, Schule und Recht“ (fortbildungsoffensive.alp.dillingen.de).