Ländergemeinsame Themenfelder und Lektüren
Was bleibt?
- Inhalte und Kompetenzen des LehrplanPLUS zum Verstehen und Nutzen literarischer und pragmatischer Texte sowie weiterer Medien und zum Untersuchen der Sprache und des Sprachgebrauchs
- mindestens fünf Ganzschriften unterschiedlicher Gattungen, die repräsentativ über die Epochen verteilt sind und die aktuelle Literaturproduktion berücksichtigen; eine dieser Ganzschriften - abgesehen von den ländergemeinsamen Lektüren - kann durch einen Film oder eine Graphic Novel ersetzt werden
- für die Abiturprüfung im Fach Deutsch: Inhaltliche Grundlage bleiben weiterhin die im Lehrplan festgelegten Lernziele und Lerninhalte der vier Ausbildungsabschnitte der Jahrgangsstufen 12 und 13 unter Einbeziehung von Grundkenntnissen aus den früheren Jahrgangsstufen.
- durch das KMS zum Lernbereich Schreiben festgelegte Bewertungskriterien
Was ist neu?
Ländergemeinsame Themenfelder
- Vorbereitend für das Abitur 2026 hat Bayern ab der Abiturprüfung 2024 einen weiteren Schritt im Konvergenzprozess der Länder zu vergleichbaren Abiturprüfungen vollzogen und mit der Einführung sogenannter Themenfelder begonnen. Es handelt sich dabei um thematische Schwerpunktsetzungen, die deutschlandweit vereinbart und vor Beginn des entsprechenden Oberstufenjahrgangs über den Kontaktbrief des ISB sowie ein KMS bekanntgegeben werden. In der Regel sind die Themenfelder dann drei Jahre verbindlich.
- Für die Abiturprüfungen 2024, 2025 und 2026 wurde das Themenfeld 1 zum Kompetenzbereich „Sich mit Texten und Medien auseinandersetzen“ festgelegt, das Themenfeld 2 zum Kompetenzbereich „Sprache und Sprachgebrauch reflektieren“ gilt für die Abiturprüfungen 2026 und 2027.
- Die Themenfelder haben einen engen Bezug zum LehrplanPLUS.
Themenfeld 1: Umbrüche in der deutschsprachigen Literatur um 1900
- Spiegelung kulturgeschichtlicher Entwicklungen in der Literatur
- literaturgeschichtliche Strömungen zwischen Naturalismus und Expressionismus im Überblick
- neue Formen des Erzählens und des lyrischen Sprechens
- zentrale Themen und Motive
Themenfeld 2: Sprache in politisch-gesellschaftlichen Verwendungszusammenhängen
- politisch-gesellschaftliche Kommunikation zwischen Verständigung und Strategie
- sprachliche Merkmale politisch-gesellschaftlicher Kommunikation
- schriftlicher und mündlicher Sprachgebrauch politisch-gesellschaftlicher Kommunikation in unterschiedlichen Medien
Ländergemeinsame Lektüren
- Ab dem Abitur 2026 werden auch in Bayern für jeweils drei Jahre ländergemeinsame Lektüren eingeführt. In der Regel wird dazu ein dramatisches und ein episches Werk vorgegeben. In anderen Bundesländern gelten z. B. schon für die Prüfungsjahrgänge 2023-2025 Georg Büchners „Woyzeck“ (Dramatik) und Juli Zehs „Corpus Delicti“ (Epik) als gesetzte Lektüren.
- Für die Abiturprüfungen 2026, 2027 und 2028 sind die auch für Bayern geltenden ländergemeinsamen Lektüren Heinrich von Kleist, „Der zerbrochne Krug“ (Dramatik) und Jenny Erpenbeck, „Heimsuchung“ (Epik). Diese zwei Werke sind unter die in der Profil- und Leistungsstufe zu behandelnden Ganzschriften zu zählen.
- Die Information über die ab 2029 verbindlichen ländergemeinsamen Lektüren erfolgt voraussichtlich 2026.
(Die Nummerierung der Lektüren bezieht sich auf die IQB-Zählung.)
Konkrete Auswirkung der ländergemeinsamen Themenfelder / Lektüren auf die schriftliche Abiturprüfung
Ab dem Prüfungsjahr 2026 (Abiturjahrgang 2024 bis 2026) wird somit in jeder schriftlichen Abiturprüfung eine Aufgabe zu einem der Themenfelder und eine weitere zu einer der festgelegten Lektüren gestellt werden. Es ist darüber hinaus möglich, dass sich auch weitere Aufgaben auf die angekündigten Themenfelder oder festgelegten Lektüren beziehen. Aufgaben ohne einen solchen Bezug sind weiterhin möglich.
Die Schwerpunktsetzungen durch die Themenfelder bzw. die festgelegten Lektüren können dabei grundsätzlich in jedem Aufgabenformat aufgegriffen werden, also sowohl bei der Interpretation literarischer Texte (bei den verbindlichen Lektüren insbesondere als Motivvergleiche oder poetologische Fragestellungen) als auch im Rahmen des domänenspezifischen textbezogenen oder materialgestützten Informierens und Argumentierens. Dabei kann die Aufgabenstellung eine oder mehrere der genannten Konkretisierungen des Themenfeldes abdecken. Bei der Interpretation literarischer Texte fordert Teilaufgabe 1 weiterhin die Interpretation eines literarischen Textes oder Textauszugs, der nicht aus dem Unterricht bekannt ist. Der Bezug zur ländergemeinsamen Lektüre soll in Teilaufgabe 2 hergestellt werden.
Die Angabe der Themen bzw. Lektüren dient dazu, einen thematischen Bezugsrahmen bzw. einen Referenztext für die Aufgabenstellungen im ländergemeinsamen Abitur zu ermöglichen. Die unterrichtliche Auseinandersetzung mit den Themenfeldern bzw. festgelegten Lektüren erfolgt üblicherweise im Rahmen der Lehrplanumsetzung. Sie stellt im Regelfall eine Fokussierung und Vertiefung der Lehrplaninhalte dar. Den Schülerinnen und Schülern ermöglichen die vorgegebenen Themenfelder und Lektüren eine gezieltere inhaltliche Abiturvorbereitung, allerdings ohne die Möglichkeit zur Engführung auf eine spezielle Aufgabenart.
Die ausgewogene Berücksichtigung aller Lehrplaninhalte ist deshalb im Sinne einer breiten Vorbereitung auf die Abiturprüfung unverändert wichtig. Insbesondere mit Blick auf die weiteren Lehrplaninhalte und die Aufgaben, die den Schülerinnen und Schülern zur Wahl gestellt werden, darf der Unterricht in der Profil- und Leistungsstufe nicht einseitig auf die genannten Themengebiete verengt werden.
Der Einsatz der Lektüren als Hilfsmittel wird über ein KMS geregelt (vgl. https://www.deutschabitur.bayern.de/ > Aktuell gültige Regelungen und KMS).